Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Dirma K.Brzęczek sp.k.
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Kaufverträge über Waren, die von K.BRZĘCZEK Sp.k. als Verkäufer abgeschlossen werden.
Die in diesen AVB verwendeten Begriffe bedeuten:
- Verkäufer – K.BRZĘCZEK Sp.k.;
- Käufer – die Vertragspartei des Kaufvertrages (Geschäftspartner von K.BRZĘCZEK Sp.k.);
- Parteien – Verkäufer und Käufer;
- Ware – Handelswaren und Erzeugnisse, die von K.BRZĘCZEK Sp.k. hergestellt oder verkauft werden;
- Hersteller – der Hersteller der vom Verkäufer verkauften Waren;
- Angebot – eine schriftliche Erklärung des Verkäufers an den Käufer ohne vorangegangene Bestellung des Käufers, die insbesondere Informationen über die angebotene Ware, den Preis und die Lieferbedingungen enthält;
- Bestellung – eine schriftliche Bestellung des Käufers für Waren, die im Angebot von K.BRZĘCZEK Sp.k. enthalten sind;
- Empfänger – die Partei, an die die vom Käufer erworbenen Waren geliefert werden. Der Käufer ist nicht immer der Empfänger der Ware;
- Werktage – soweit in den AVB der Begriff „Werktage“ verwendet wird, sind damit die Tage von Montag bis Freitag gemeint, unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Vorschriften über gesetzliche Feiertage.
Diese Allgemeinen Bedingungen sowie die schriftliche Auftragsbestätigung stellen die vollständige und einzige vertragliche Regelung dar, die die Parteien im Bereich des Warenverkaufs bindet.
In besonderen Fällen können die Parteien durch eine schriftliche, unter Androhung der Nichtigkeit abgeschlossene Zusatzvereinbarung – z. B. spezielle Bedingungen – abweichende Bestimmungen von den Allgemeinen Bedingungen vereinbaren.
Der Abschluss eines gesonderten Kaufvertrages schließt die Anwendung dieser Allgemeinen Bedingungen nur in dem Umfang aus, in dem darin abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Produktinformationen
Gegenstand des Verkaufs durch K.BRZĘCZEK Sp.k. sind kaltgeformte Stahlprofile aus kaltgewalztem, warmgewalztem und verzinktem Stahl.
Die Profile werden in Standardlängen hergestellt. Auf Wunsch des Kunden ist das Zuschneiden der Profile auf Maß sowie die Lieferung in Sonderlängen möglich. Die Art der Verpackung und Kennzeichnung der Profile entspricht den Technischen Bedingungen von K.BRZĘCZEK Sp.k. Eine andere Art der Verpackung und Kennzeichnung für den Kunden ist nach Genehmigung durch den Verkäufer möglich.
Alle Informationen über die Produkte, einschließlich Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Qualität sowie technische Daten und andere Informationen in den Werbematerialien des Verkäufers, sind ausschließlich informativer Natur. Solche Informationen sind für den Verkäufer nur insoweit verbindlich, als sie Bestandteil des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrages sind.
III. Vertragsabschluss
Grundlage des Kaufvertrages ist, auch im Falle eines schriftlichen Angebots des Verkäufers, die schriftliche Bestellung des Käufers, die im Original von vertretungsberechtigten Personen des Käufers unterzeichnet ist, sowie die Auftragsbestätigung des Verkäufers, die ebenfalls im Original von vertretungsberechtigten Personen des Verkäufers unterzeichnet ist.
Fehlt eine schriftliche Bestellung oder eine entsprechende Bestätigung, gilt der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Erklärungen der anderen Partei zustande.
Jegliche gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des stillschweigenden (konkludenten) Vertragsabschlusses ist ausgeschlossen.
Für die Gültigkeit des Abschlusses oder der Änderung eines Kaufvertrages müssen alle zwischen den Parteien ausgetauschten Erklärungen schriftlich per Fax oder E-Mail zugestellt werden. Diese Bestimmung gilt insbesondere für Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
Enthält die Bestellung keine Angaben zur Übereinstimmung des Materials mit einer Norm oder keine Beschreibung der gewünschten Materialqualität, wird es als gewöhnliche Handelsware geliefert, ohne Haftung für besondere Qualitätsanforderungen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen in den Spezifikationen der Bestellung vorzunehmen, ohne den Käufer zu informieren, sofern diese Änderungen den Käufer nicht beeinträchtigen.
Im Falle eines Rücktritts des Käufers von der Lieferung nach Abgabe der Bestellung und deren Annahme durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, der alle Kosten und entgangenen Gewinn umfasst, sowie die vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Bestellung und deren Stornierung entstandenen Ausgaben zu erstatten.
IV. Preis und Zahlungsbedingungen
Der Preis und der Zahlungstermin für die verkaufte Ware werden jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Der Käufer verpflichtet sich, den Preis innerhalb der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Frist zu zahlen oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb der auf der vom Verkäufer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung genannten Frist. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald die Mittel auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben sind.
Bei Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich des gesamten oder eines Teils des Preises für die gelieferte Ware hat er dem Verkäufer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Zudem werden weitere Lieferungen und die Ausführung bereits angenommener Bestellungen bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Etwaige Reklamationen des Käufers berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der Mehrwertsteuer in den jeweils geltenden Sätzen berechnet.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn er über eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers informiert wird, die ein Hindernis für die Zahlung darstellen kann.
Die Ausführung von Bestellungen mit Zahlungsziel erfolgt auf der Grundlage eines vom Verkäufer eingerichteten individuellen Kreditlimits (Schuldengrenze), das das maximale Verschuldungsniveau des Käufers angibt. Das Kreditlimit wird dem Käufer vor dem ersten Verkauf auf der Grundlage der vom Käufer eingereichten Registrierungsunterlagen sowie der von ihm bereitgestellten Sicherheiten gewährt.
Die Ware wird mengenmäßig gemäß den im Vertrag festgelegten Einheiten (laufende Meter, Kilogramm) verkauft.
Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die eine Preiserhöhung rechtfertigen, insbesondere die Erhöhung von Zöllen, die Einführung zusätzlicher Zölle oder sonstiger öffentlicher Abgaben, ist der Verkäufer berechtigt, den Warenpreis entsprechend einseitig zu erhöhen und den Grund der Erhöhung anzugeben. Die Erhöhung darf den tatsächlichen Anstieg der Kosten nicht überschreiten.
Geschäfte mit neuen Kunden werden nur auf Basis von Barzahlung/Vorkasse abgewickelt.
V. Lieferung der Ware
Eine Bestellung gilt als vollständig ausgeführt, wenn die Ware mit einer Toleranz von +/- 10 % der bestellten Menge geliefert wird.
Der Liefertermin und -ort werden jeweils in der Auftragsbestätigung angegeben.
Lieferungen erfolgen zu den am Tag der Angebotsabgabe vereinbarten Preisen nach Zustimmung des Kunden.
Bei Lieferverzögerungen informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich.
Ist die Ware originalverpackt in Bündeln, die nicht geöffnet wurden, akzeptieren die Parteien das vom Hersteller angegebene tatsächliche Gewicht auf dem Etikett. Fehlt dieses Etikett, akzeptieren die Parteien das durch den Verkäufer festgestellte Gewicht. Wird Ware einzeln verkauft, gilt das theoretische Gewicht gemäß den geltenden Materialnormen.
Gibt der Käufer in der Bestellung die erforderlichen Dokumente nicht an, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, diese nachträglich bereitzustellen.
Die Angabe eines Empfängers durch den Käufer berechtigt diesen zur Abholung der Ware mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Der Verkäufer kann die Auftragsausführung aussetzen, wenn:
- das Kreditlimit des Käufers überschritten wird,
- Zahlungsverzug gegenüber dem Verkäufer mehr als 30 Tage beträgt,
- das Kreditlimit geändert oder widerrufen wurde.
Die Parteien vereinbaren, dass die Kosten für das Beladen vom Verkäufer, die Kosten für das Entladen vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer muss geeignete Bedingungen und Geräte für ein ordnungsgemäßes Entladen bereitstellen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden beim Entladen. Bei Transport durch den Verkäufer kann dieser Standkosten aufgrund von Verzögerungen durch den Käufer berechnen.
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei der Abnahme sorgfältig auf Menge und Qualität zu prüfen. Die Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer oder Empfänger gilt als Bestätigung der Vertragskonformität.
Die Ware muss innerhalb von 7 Werktagen nach dem im Auftrag angegebenen Datum abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung, fallen Lagerkosten in Höhe von 10 PLN/Tonne pro Tag an. Der Verkäufer kann zudem vom Vertrag zurücktreten und dem Käufer die Kosten auferlegen.
Bei verspäteter Abholung trägt der Käufer das Risiko der Verschlechterung, Zerstörung oder des Verlustes der Ware.
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit Übergabe an den Käufer oder, bei Übergabe an einen vom Käufer beauftragten Spediteur, mit Übergabe an den Spediteur über – unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
VI. Reklamationen
Mängelrügen bezüglich sichtbarer Mängel oder Mengenabweichungen müssen bei der Abnahme erfolgen und im Transportdokument vermerkt sein.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern verliert der Käufer seine Gewährleistungsrechte, wenn er die Ware nicht rechtzeitig überprüft und den Verkäufer nicht unverzüglich über Mängel informiert – spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung.
Eine Abweichung von bis zu +/- 1 % der im Transportdokument angegebenen Menge stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Bei Qualitätsmängeln muss der Käufer die Abweichung von der Bestellung oder Norm nachweisen.
Reklamationen sind schriftlich per Post, Fax oder E-Mail einzureichen und müssen enthalten: Produktbezeichnung, Chargennummer, Menge, Grund der Reklamation, Lieferscheinnummer.
Ordnungsgemäß eingereichte Reklamationen werden innerhalb von 14 Werktagen bearbeitet. Der Verkäufer kann die Frist verlängern, wenn externe Prüfstellen einbezogen werden müssen.
Der Käufer muss die reklamierte Ware im Lieferzustand zur Verfügung stellen und vor Witterung schützen. Bei Feststellung eines versteckten Mangels während der Verarbeitung muss diese sofort gestoppt werden. Wird die Ware trotz Mängelanzeige weiterverarbeitet, erlischt die Haftung des Verkäufers.
Die Kosten von Gutachten und Bearbeitung trägt:
- der Verkäufer, wenn die Reklamation berechtigt ist,
- der Käufer, wenn sie unbegründet ist.
Wird die Reklamation anerkannt, ersetzt der Verkäufer die Ware oder erstattet anteilig den Kaufpreis.
Die Einleitung des Reklamationsverfahrens entbindet den Käufer nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
VII. Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (außergewöhnliche Umstände, Streik, Katastrophen, Krieg, Terroranschlag usw.). Während solcher Umstände wird die Vertragserfüllung ausgesetzt.
VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf Verträge gemäß diesen AVB findet ausschließlich polnisches Recht Anwendung.
Alle Streitigkeiten werden durch polnische Gerichte am Sitz des Verkäufers entschieden.
IX. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommen.
Änderungen dieser AVB bedürfen der Schriftform.
Die AVB sind auf der Website www.brzeczek.pl/regulamin unter der Rubrik REGULAMIN veröffentlicht. Änderungen werden dort bekannt gegeben.
